Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Aufgabe des Gemeindekirchenrates ist es, aus seinen Reihen den Kirchenvorstand zu wählen. Der Gemeindekirchenrat wirkt bei der Wahl der Landessynode mit und entscheidet gemeinsam mit dem Kirchenvorstand bei der Besetzung von Pfarrstellen in der Kirchengemeinde. Der Gemeindekirchenrat berät außerdem über wichtige, das Gemeindeleben berührende Angelegenheiten und gibt dem Kirchenvorstand Anregungen für seine Arbeit.
Am 11. März 2018 haben in allen niedersächsischen Kirchengemeinden die Wahlen der neuen Gemeindekirchenratsmitglieder stattgefunden. Bei uns in Lindhorst war keine Wahl erforderlich, es standen gerade so viele Personen zur Verfügung, wie der Gemeindekirchenrat Mitglieder haben muss.