Der zukünftige Kirchenvorstand
Der neue Gemeindekirchenrat wird am Sonntag, den 21. April 2024, im Gottesdienst in sein Amt eingeführt. Innerhalb von drei Wochen nach der gottesdienstlichen Einführung tritt der neugewählte Gemeindekirchenrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, um aus seiner Mitte den Kirchenvorstand zu wählen. Die Kirchenvorsteher werden in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die Einführung ist der Gemeinde an dem vorhergehenden Sonntag im Gottesdienst bekanntzugeben. Bis zur Einführung der neugewählten Kirchvorsteher bleiben die bisherigen im Amt.
Kirchenvorstand
Mitglied im Kirchenvorstand sind von links:
Ulrike Brunkhorst, Antje Weigel-Witzler, Heinrich Stüber, Margitta Siebörger, Petra Kleine, Pastor Wilfried Vauth.
Es fehlt Chritian Blume.
Frau Margitta Siebörger ist wegen eines Wohnortwechsels aus dem Kirchenvorstand ausgeschieden. Der Gemeindekirchenrat hat Frau Ivonne Prczigodda als ihre Nachfolgerin gewählt.
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich. Er wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Kirchenvorstand hat die Aufgaben
- das geistliche Leben der Kirchengemeinde zu fördern
- den Haushaltsplan der Kirchengemeinde zu beschließen
- hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Dienst der
Kirchengemeinde zu berufen und sie in der Arbeit zu begleiten
- das kirchliche Vermögen zu verwalten.
- Der Kirchenvorstand kann ferner nach landeskirchlichem
Haushaltsrecht Gebühren für die Benutzung kirchlicher Einrichtungen festsetzen.