Der Kirchenvorstand
Die Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich. Er wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe
- das geistliche Leben der Kirchengemeinde zu fördern,
- den Haushaltsplan der Kirchengemeinde zu beschließen,
- haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Dienst der Kirchengemeinde zu berufen und sie in der Arbeit zu begleiten und
- das kirchliche Vermögen zu verwalten.
Der Kirchenvorstand kann ferner nach landeskirchlichem Haushaltsrecht Gebühren für die Benuzung kirchlicher Einrichtungen festsetzen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands
Der Gemeindekirchenrat ist am Sonntag, den 21. April 2024, im Gottesdienst in sein Amt eingeführt worden. Aus seinen Reihen hat der Gemeindekirchenrat folgende Personen zum Kirchenvorstand gewählt:
Ulrike Brunkhorst
Kerstin Harder
Ivonn Prczigodda
Antje Weigel-Witzler
Es besteht die Möglichkeit, weitere Personen in den Kirchenvorstand zu berufen. Der Gemeindekirchenrat hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und drei Personen berufen:
Petra Kleine
Helge Krzykowski
Markus Wilkening
Vorsitzende des Kirchenvorstands ist Antje Weigel-Witzler, Stellvertreterin ist Pastorin Sariné Potgieter, die kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand ist (§ 17 Abs. 2 Kirchengemeinde-ordnung).