Der Kirchenvorstand
Die Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich. Er wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe
- das geistliche Leben der Kirchengemeinde zu fördern,
- den Haushaltsplan der Kirchengemeinde zu beschließen,
- haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Dienst der Kirchengemeinde zu berufen und sie in der Arbeit zu begleiten und
- das kirchliche Vermögen zu verwalten.
Der Kirchenvorstand kann ferner nach landeskirchlichem Haushaltsrecht Gebühren für die Benuzung kirchlicher Einrichtungen festsetzen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand setzt sich seit 2024 aus folgenden Personen zusammen:
Ulrike Brunkhorst
Kerstin Harder
Ivonn Prczigodda
Antje Weigel-Witzler
Petra Kleine
Helge Krzykowski
Markus Wilkening