Der Kirchenvorstand

Die Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich. Er wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe

  • das geistliche Leben der Kirchengemeinde zu fördern,
  • den Haushaltsplan der Kirchengemeinde zu beschließen,
  • haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Dienst der Kirchengemeinde zu berufen und sie in der Arbeit zu begleiten und
  • das kirchliche Vermögen zu verwalten.

Der Kirchenvorstand kann ferner nach landeskirchlichem Haushaltsrecht Gebühren für die Benuzung kirchlicher Einrichtungen festsetzen.

 

Die Mitglieder des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand setzt sich seit 2024 aus folgenden Personen zusammen:

Ulrike Brunkhorst

Kerstin Harder

Ivonn Prczigodda

Antje Weigel-Witzler

Petra Kleine

Helge Krzykowski

Markus Wilkening